Warum wir uns im Förderverein für die Kita-Gemeinschaft engagieren:


Wir alle, ob Kinder, Eltern oder Kita-Mitarbeiter haben tolle Ideen und große Träume. Unserer kommunalen Kita ist es aber nicht möglich, Gelder einzunehmen, um damit diese Träume zu erfüllen. Dies ist ein Grund, warum wir im September 2023 den „Förderverein KITA Hennersdorfer Weg 1 e. V.“ gründeten.

Unser Ziel ist es, mit diesem Verein die Betreuung, Bildung und Erziehung unserer Kinder zu fördern. Dazu arbeiten wir mit dem Kita-Team, dem Elternrat und der Stadt Dresden (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen) als Träger zusammen.


Wir setzen uns dafür ein, die Kita nachhaltig zu unterstützen und ihre Entwicklung zu fördern. Unsere Motivation liegt in der Schaffung optimaler Lern- und Entfaltungsmöglichkeiten für die Kinder.


Durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sind wir in der Lage, die Kita bei der Beschaffung von Materialien für die pädagogische Arbeit sowie bei Projekten und Ausflügen zu unterstützen.

Gemeinsam stark –
Deine Spende an uns


Schenke unseren Kleinen große Chancen! Sei dabei und unterstütze den Kita-Förderverein mit einer Spende – gemeinsam für eine liebevolle und inspirierende Kinderzeit in unserer Kita. Jede Hilfe zählt.


Herzlichen Dank dafür.

Zusammen gestalten wir die Zukunft –
Deine Mitgliedschaft im Verein:


Lasst uns die Welt unserer Kinder gemeinsam bunter machen. Werde Teil vom „Förderverein KITA Hennersdorfer Weg 1 e. V.“ und ermögliche damit strahlende Kinderaugen – für eine spielerische und bildungsreiche Zeit unserer Kleinen!

Jeder Beitrag, egal in welcher Höhe, ist wertvoll und wird direkt unseren Kindern zugutekommen.


Gemeinsam können wir einen positiven Unterschied machen und eine lebendige, unterstützende Gemeinschaft für unsere Kinder schaffen.


Wir danken von Herzen für die großzügige Unterstützung!

Kontoverbindung:


IBAN:

DE22 8306 5408 0005 3982 82

BIC:

GENO DEF1 SLR

Bank:

VR-Bank Altenburger Land

PayPal-

Spendenseite:

Deine Spende tut Gutes und kann steuerlich abgesetzt werden.


Für Spenden bis zu 300 EUR genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Spendennachweis (wie z. B. Kontoauszug) zur steuerlichen Absetzung.